AGB 


Diese Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftliche oder rechtsgeschäftsähnliche Handlungen der newLIFE Wellness GmbH (MAP SPORTS CLUB) mit seinen Mitgliedern. Von diesen Bedingun-gen abweichende Geschäftsbedingungen des Mitglieds finden keine Anwendung.

1.) Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung in der jeweils aktuellen Fassung, welche im MAP SPORTS CLUB aushängt. Das Trainerper-sonal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordne-ten Betriebes und der Ordnung und Sicherheit nötig ist, Weisungen zu erteilen. Den Weisungen ist Folge zu leisten.

2a.) Zu Beginn der Mitgliedschaft wird ein Clubausweis ausgestellt. Dieser ist bei jedem Besuch vorzuzeigen. Der Ausweis bleibt im Be-sitz des Mitgliedes und kostet einmalig 19,90 €. Dieser Betrag ist in der einmaligen Start-Up Gebühr enthalten und wird nicht extra be-rechnet.

2b.) Das Mitglied verpflichtet sich, den Clubausweis ausschließlich persönlich zu verwenden und diesen Dritten nicht zu überlassen. Das Mitglied haftet gegenüber dem MAP SPORTS CLUB für Schäden, die aufgrund Missbrauchs des Clubausweises entstehen, soweit das Mitglied diesen vorsätzlich oder fahrlässig ermöglicht hat. Jeder Ver-lust des Clubausweises ist dem MAP SPORTS CLUB sofort zu mel-den.

2c.) Für jeden Fall eines Verstoßes hiergegen verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzanspruchs in Höhe von 250,00 €. Die Geltendmachung eines über diesen Betrag hinausgehenden Schadens bleibt dem MAP SPORTS CLUB vorbe-halten.

3a.) Wenn der Mitgliedsvertrag über 12 bzw. 24 Monate nicht vom Mitglied oder vom MAP SPORTS CLUB spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate.

3b.) Wenn der Mitgliedsvertrag eine kürzere Laufzeit als 12 Monate hat und nicht vom Mitglied oder vom MAP SPORTS CLUB spätestens 1 Monat vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird, verlängert sich dieser Vertrag um die jeweilige Vertragslaufzeit.

3c.) Die Kündigung des Mitgliedsvertrages ist gegenüber dem MAP SPORTS CLUB schriftlich zu erklären. Sie schaffen für sich und uns klare Verhältnisse, wenn Sie entweder die Kündigung bei einem/r unserer Mitarbeiter/innen abgeben und sich den Empfang bestätigen lassen oder wenn Sie die Kündigung per Einschreiben gegen Rück-schein versenden. Hierbei sind eventuelle Gratistage am Ende der Mitgliedschaft nicht zu beachten.

4.) Gegen Vorlage eines Nachweises über eine Berechtigung kann dem Mitglied eine Ermäßigung gewährleistet werden. Dieser Nach-weis muss spätestens 4 Wochen nach Vertragsbeginn vorgelegt werden.
Wird dieser Nachweis nicht binnen dieser Frist erbracht wird der Vertrag auf Normaltarif umgestellt. Darüber hinaus muss zum Erhalt der Ermäßigung der Nachweis alle 12 Monate nach Vertragsbeginn vorgelegt werden, aus dem sich die fortdauernde Zugehörigkeit ergibt. Solange ein solcher Folgenachweis nicht eingereicht wurde, erfolgt keine Ermäßigung nach dem Ablauf des 12. Monats mehr. Bei Aus-zubildenden, Schülern oder Studenten wir die Ermäßigung darüber hinaus maximal bis zum 27. Geburtstag gewährt.

5.) Es gibt jederzeit die Möglichkeit mit dem bestehenden Vertrag auf ein Tarifmodell mit längerer Laufzeit zu wechseln und/oder zusätzliche Komponenten zu buchen (z.B. Goldmitgliedschaft). Dies passiert durch die Umstellung des bestehenden Vertrages, wodurch die Lauf-zeit des jeweiligen Vertrags neu beginnt. Für die Umstellung wird eine vergünstigte Gebühr in Höhe von 7,95 € berechnet.

6a.) Die in dem Mitgliedschaftsvertrag gewählten Beiträge sind wö-chentlich im Voraus zu entrichten. Bei Vertragsabschluss ist über den Wochenbeitrag hinaus, einmalig, eine Gebühr (z.B. Anmeldegebühr) sowie eine halbjährlich zu entrichtende Servicepauschale zu entrich-ten. Bei einer vom Mitglied zu vertretenden Rücklastschrift werden die entstehenden Bankgebühren sowie eine Bearbeitungsgebühr berech-net. Der MAP SPORTS CLUB behält sich vor, die Mitgliedschaftsbei-träge bzw. die Servicepauschale aufgrund gesetzlicher Erhöhungen der Umsatzsteuer anzupassen. Des Weiteren kann sich die Mitglied-schaft nach Ablauf der Grundlaufzeit um max. 1,00 €/Woche erhöhen.

6b.) Kommt ein Mitglied der Zahlungsverpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, ist der MAP SPORTS CLUB zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn das Mitglied sich mit der Entrichtung von mehr als zwei wöchentlichen Beiträgen mehr als zwei Wochen in Verzug befindet. In diesem Fall werden die gesamten Beiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin fällig. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens nach Maßgabe des Geset-zes bleibt hiervon unberührt. Der MAP SPORTS CLUB ist in den vorgenannten Fällen auch berechtigt, die Ansprüche an ein Inkasso-unternehmen abzutreten. Nach der Abtretungsanzeige ist die weitere Korrespondenz ausschließlich mit dem Inkassounternehmen zu füh-ren.

7a.) Für mitgebrachte Gegenstände der Mitglieder, insbesondere Bekleidungs- und Wertgegenstände, übernimmt der MAP SPORTS CLUB keine Haftung. Das Mitbringen solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Das zur Verfügung stellen von Spinden begründet keine Haftung für hierin eingebrachte Gegenstände. Spinde sind lediglich während der Zeit des jeweiligen Trainings zu nutzen. Der MAP SPORTS CLUB ist berechtigt, missbräuchlich verwendete Schränke kostenpflichtig öffnen zu lassen.



7b.) Der MAP SPORTS CLUB schließt jegliche Haftung für entstan-dene Schäden des Mitgliedes oder der mitgebrachten Besucher aus. Dies gilt insbesondere für den Verlust von Wertgegenständen. Hier-von ausgenommen ist eine Haftung für Verstöße gegen wesentliche Vertragspflichten sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflicht-verletzung des MAP SPORTS CLUB oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des MAP SPORTS CLUB beruhen sowie eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflicht-verletzung des MAP SPORTS CLUB oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des MAP SPORTS CLUB beruhen.

8.) Sofern das Mitglied während der Mitgliedschaft seinen Haupt-wohnsitz an einen mindestens 30 Kilometer vom MAP SPORTS CLUB entfernt gelegenen Ort verlegt, hat das Mitglied das Recht, die Mitgliedschaft vorzeitig unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform sowie der Vorlage einer behördlichen Ab- und Anmel-debescheinigung. Die Bearbeitungsgebühr bei Ausübung des Son-derkündigungsrechts beträgt 7,95 €. Wird der Vertrag vor der verein-barten Erstlaufzeit gekündigt werden zusätzlich jene Beiträge fällig, welche das Mitglied für eine zu der Kündigung passenden Vertrags-laufzeit hätte entrichten müssen.

9a.) Gesundheitsbedingte Ausfallzeiten werden dem Mitglied gegen Vorlage eines schriftlichen Nachweises (ärztliches Attest) als Trai-ningszeit gutgeschrieben. Während einer aktiven Pausenzeit ist die Kündigung des Vertrages ausgeschlossen. Eine Ruhezeit wird im Einzelfall nur gewährt, wenn die Ausfallzeit mindestens 6 Wochen am Stück beträgt. Eine Ruhezeit kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden. Die Anzahl der Pausenwochen wird an die Vertragslaufzeit angehängt. Die Bearbeitungsgebühr beträgt in jedem Fall 7,95 €.

9b.) Bei einer dauerhaften Unmöglichkeit, insbesondere aufgrund einer dauerhaften Erkrankung, die eine Nutzung endgültig aus-schließt, ist das Mitglied zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. Der MAP SPORTS CLUB ist berechtigt, vom Mit-glied den Nachweis durch Vorlage eines ärztlichen, sich auf die Un-möglichkeit der Nutzung aller angebotenen Leistungen (Gerä-te/Freihantel, Kurse, Dehnungsübungen etc.) beziehendes, Attest zu verlangen. Die Kündigungsfrist beträgt auch in diesem Fall 6 Wochen zum Monatsende. Für das Anlegen der Sonderkündigung wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 7,95 € erhoben.

10.) Der Mitgliedschaftsvertrag kommt mit der Annahme des Antrages auf Mitgliedschaft durch den MAP SPORTS CLUB zustande. Die Annahme gilt mit Wirkung ab Antragsstellung als erfolgt, wenn der MAP SPORTS CLUB nicht binnen einer Frist von zwei Wochen ab Datum der Antragstellung schriftlich gegenüber dem Mitglied die Annahme ablehnt.

11.) Sofern dem antragstellenden Mitglied während dieser Zeit ein Mitgliederausweis ausgestellt und ihm der Zutritt zum Studio gestattet wird, begründet dies im Falle der Ablehnung seines Antrages keinen Rechtsanspruch auf Abschluss eines Vertrages oder eines weiteren Trainings.

12.) Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nicht gestattet. Ausgenommen hiervon sind Begleitpersonen im Rahmen von Aktionen (z.B. Fitness Freitag).

13.) Der MAP SPORTS CLUB, verarbeitet und nutzt personenbezo-gene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbe-stimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Beim Betreten des Fitnessstudios erfasst der MAP SPORTS CLUB Datum, Uhrzeit und Mitgliedsnummer des Mitglieds und speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen ver-wendet.

14.) Der MAP SPORTS CLUB überwacht sein Fitnessstudio teilweise mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Der Umstand der Be-obachtung und die verantwortlichen Stellen werden durch Hinweis-schilder erkennbar gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.

15.) MAP SPORTS CLUB ist berechtigt, diese Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen mit Ausnahme der wesentlichen Vertragspflich-ten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. In diesen Fällen wird den Mitgliedern eine Änderung oder Ergänzung schriftlich oder per E-Mail mindestens zwei Wochen vor deren Inkrafttreten mitgeteilt und be-sonders darauf hingewiesen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden. Mitglieder können einer solchen Änderung oder Ergänzung binnen einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform (§ 126b BGB), z.B. schriftlich oder per E-Mail (mz@map-sportsclub.de) widersprechen.

16.) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf die Schriftformerfordernis. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien ver-pflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu tref-fen.