AGB 


Diese Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen,
Verträge und rechtsgeschäftliche oder rechtsgeschäftsähnliche Handlungen der newLIFE Wellness
GmbH („MAP SPORTS CLUB“ oder „MAP“) mit seinen Mitgliedern („Mitglied“). Von diesen
Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Mitglieds finden keine Anwendung.

1. Mitgliedschaftsvereinbarung/Vertragsschluss/Besonderheiten für Minderjährige
(1) Das Mitglied kann auf unserer Webseite nach Auswahl des gewünschten Tarifs sowie
etwaiger Erweiterungen des Leistungsumfangs (bspw. MAP-GoldCard) und Eingabe seiner
persönlichen Daten durch Anklicken der Schaltfläche "Unterschrift" einen verbindlichen
Antrag auf Abschluss einer Mitgliedschaftsvereinbarung („Vertrag“) abgeben. Das Mitglied
enthält unverzüglich eine Empfangsbestätigung, die mit der Annahmeerklärung durch die
MAP SPORTS CLUB verbunden ist. In dieser E-Mail wird der Vertragstext mitsamt
Annahmeerklärung und Begrüßungsschreiben sowie Antragstext und Allgemeine
Geschäftsbedingungen als dauerhaftes elektronisches Dokument (.pdf) dem Mitglied auf die
von ihm benannte E-Mail-Adresse als dauerhafte digitales Dokument zugesandt. Der
Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
(2) Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist ein Antrag auf Abschluss einer
Mitgliedschaftsvereinbarung nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter möglich.
(3) Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse,
Bankverbindung etc.) unverzüglich dem MAP SPORTS CLUB mitzuteilen.

2. Umfang der Mitgliedschaft/Ermäßigungen
(1) Das Mitglied ist im Rahmen der getroffenen Vertragsvereinbarung zur gemeinschaftlichen
Mitbenutzung der Einrichtungen und Clubräumlichkeiten und zur Inanspruchnahme von
Leistungen im Rahmen der getroffenen Vertragsvereinbarung (bspw. Parken in der
CONTIPARK Tiefgarage Malakoff Passage) berechtigt.
(2) Weitere Leistungen können ggf. gegen zusätzliches Entgelt in Anspruch genommen werden
(Gold-Mitgliedschaft). Sofern die MAP SPORTS CLUB unentgeltlich bestimmte
Zusatzleistungen weitergehend und freiwillig zur Verfügung stellt, begründet dies keine
Verpflichtung, diese dauerhaft bereitzustellen und keinen Anspruch der Mitglieder, diese
nutzen zu können.
(3) Gegen Vorlage eines Nachweises über eine Berechtigung kann dem Mitglied eine
Ermäßigung gewährleistet werden. Dieser Nachweis muss spätestens 4 Wochen nach
Vertragsbeginn vorgelegt werden. Wird dieser Nachweis nicht binnen dieser Frist erbracht
wird der Vertrag auf Normaltarif umgestellt. Darüber hinaus muss zum Erhalt der
Ermäßigung der Nachweis alle 12 Monate nach Vertragsbeginn vorgelegt werden, aus dem
sich die fortdauernde Zugehörigkeit für die Berechtigung der Ermäßigung ergibt. Bei
Auszubildenden, Schülern oder Studenten wird die Ermäßigung darüber hinaus maximal bis
zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt.

3. Unvorhersehbare Leistungshindernisse / behördliche Anordnungen
(1) Fälle höherer Gewalt (z.B. Epidemien, Pandemien, gesetzliche, behördliche, gerichtliche
Anordnungen, Arbeitskämpfe, terroristische Anschläge), die MAP SPORTS CLUB hindern, ihre
vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise zu erbringen, entbinden das Mitglied nicht von
seiner Leistungspflicht.
(2) Der MAP SPORTS CLUB kompensiert die ausgefallenen Zeiten und Leistungen mit einer
Gutschrift in Form der automatischen beitragsfreien, der Ausfallzeit entsprechenden
Verlängerung des Mitgliedsvertrages. Das gleiche gilt bei sonstigen unvorhergesehenen

Ereignissen, die MAP SPORTS CLUB wegen einer möglichen Gefahr für die Mitglieder nach
pflichtgemäßem Ermessen veranlasst, den Trainingsbetrieb ganz oder teilweise einzustellen.

4. Vertragslaufzeiten / Ruhe- und Pausenzeiten
(1) Der Flex Tarif hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem Monat und kann monatlich mit
einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Kündigt das Mitglied nicht innerhalb dieser
Kündigungsfrist verlängert sich der Flextarif jeweils um einen Monat.
(2) Der Top Tarif hat eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit
wechselt das Mitglied automatisch in den monatlich kündbaren Flex Tarif. Wünscht das
Mitglied wieder einen Wechsel vom Flex Tarif in eine andere Tarifoption muss es den
gewünschten Tarifwechsel gegenüber dem MAP SPORTS CLUB mitteilen. Der Tarifwechsel
erfolgt dann zu den aktuellen Konditionen des gewünschten Tarifs.
(3) Der Pro Tarifes hat eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit
wechselt das Mitglied automatisch in den monatlich kündbaren Flex Tarif. Wünscht das
Mitglied wieder einen Wechsel vom Flex Tarif in eine andere Tarifoption muss es
gewünschten Tarifwechsel gegenüber dem MAP SPORTS CLUB mitteilen. Der Tarifwechsel
erfolgt dann zu den aktuellen Konditionen des gewünschten Tarifs.
(4) Gesundheitsbedingte Pausenzeiten werden dem Mitglied gegen Vorlage eines schriftlichen
Nachweises (ärztliches Attest) ab einer Ausfallzeit von mindestens 6 Wochen am Stück
gewährt und mit einer Gutschrift in Form der automatischen beitragsfreien, der Ausfallzeit
entsprechenden Verlängerung des Mitgliedsvertrages kompensiert. Eine Ruhezeit kann nicht
rückwirkend geltend gemacht werden. Während einer aktiven Pausenzeit ist die Kündigung
des Vertrages ausgeschlossen. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 7,95 €.
(5) Eine vierwöchige Ruhezeit im Kalenderjahr besteht grundsätzlich nur für die Mitglieder mit
der Gold-Mitgliedschaft. Eine anderweitige Ruhezeit (bspw. wegen länger andauernder
Auslandaufenthalte) wird im Einzelfall nur gewährt, wenn die Ausfallzeit mindestens 6
Wochen am Stück beträgt und im Voraus mit dem MAP SPORTS CLUB vereinbart wurde. Eine
Ruhezeit kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden. Die Anzahl der Ruhezeit wird an
die Vertragslaufzeit angehängt. Die Bearbeitungsgebühr beträgt in jedem Fall 7,95 €.

5. MAP-Clubkarte
(1) Das Mitglied erhält eine MAP-Clubkarte, die ihm den Zutritt zu den MAP SPORTS CLUB
Trainingsbereichen ermöglicht und als Nachweis der Zugangsberechtigung dient. Die MAP-
Clubkarte darf nur von dem Mitglied oder dem vertraglichen Nutzer höchstpersönlich
verwendet und nicht Dritten überlassen werden. Sie ist vor unbefugtem Zugriff Dritter zu
schützen und bei Vertragsbeendigung zurückzugeben.
(2) Das Mitglied verpflichtet sich, jeden Verlust der eigenen MAP-Clubkarte unverzüglich zu
melden.

6. Zahlung der wöchentlichen Mitgliedsbeiträge / Zahlungsverzug
(1) Die in dem Mitgliedschaftsvertrag gewählten Beiträge sind wöchentlich im Voraus zu
entrichten. Bei Vertragsabschluss sowie halbjährlich ist über den Wochenbeitrag hinaus,
einmalig eine Gebühr (z.B. Anmeldegebühr) sowie eine halbjährliche zu entrichtende
Servicepauschale zu zahlen. Bei einer vom Mitglied zu vertretenden Rücklastschrift sind die
entstehenden Kosten sowie eine Bearbeitungsgebühr vom Mitglied zu erstatten. Der MAP
SPORTS CLUB behält sich vor, die Mitgliedschaftsbeiträge bzw. die Servicepauschale aufgrund
gesetzlicher Erhöhungen der Umsatzsteuer anzupassen.
(2) Befindet sich das Mitglied mit einem Gesamtbetrag, der den geschuldeten
Mitgliedsbeiträgen für zwei Monate entspricht, in Verzug, sind wir berechtigt, die gesamten

Beiträge bis zum Ende der Laufzeit des gewählten Mitgliedschaftsmodells fällig zu stellen.
Anderweitige Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleiben unberührt.
(3) Das Mitglied darf nur aufrechnen
a. mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie
b. mit Schadens- und Aufwendungsersatzansprüchen wegen Mängeln oder mit
Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung, wenn das Mitglied diese Absicht
mindestens einen Monat vor der Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags in Textform
angezeigt hat.

(4) Bei Entzug des SEPA-Lastschriftmandats wird der vertraglich geschuldete Gesamtbetrag des
gewählten Mitgliedschaftsmodells abzüglich der schon eingezogenen Zahlung fällig.

7. Kündigung
(1) Die Mitgliedschaftsvereinbarung ist unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen
ordentlich kündbar. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang der
Kündigungserklärung beim MAP SPORTS CLUB maßgeblich.
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung hat in
Textform zu erfolgen.

8. Haftung
(1) Der MAP SPORTS CLUB haftet vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen nur im Falle von
Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die die Erreichung des
Vertragszwecks erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertraut
und vertrauen darf. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch leichte
Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
beschränkt.
(2) Eine Haftung für den Verlust oder eine Beschädigung mitgebrachter Kleidung,
Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die
Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des MAP SPORTS CLUB
zurückzuführen.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle einer schuldhaften
Verletzung des Körpers, des Lebens und der Gesundheit.

9. Hausordnung
Die Hausordnung in der aktuellen und auf der Trainingsfläche ausgehängten Fassung ist für jedes
Mitglied verbindlich. Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines
geordneten Trainingsbetriebes, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung
erforderlich ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

10. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft
(1) Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte
übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit
vorheriger schriftlicher Zustimmung möglich.
(2) Der MAP Sports Club kann beim Zugang zu dem Fitnessstudio und den Trainingsflächen
Identitätskontrollen anhand eines Ausweisdokuments oder anhand eines Fotos, das das
Mitglied zu Vertragsbeginn freiwillig bei uns anfertigen und digital hinterlegen lassen kann,
durchführen.

(3) Überlässt das Mitglied die MAP-Clubkarte wissentlich und willentlich einem Dritten zur
Zutrittsgewährung, kann der MAP Sports Club von diesem Mitglied für jeden Fall der
Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von EUR 50,00 beanspruchen,
ohne dass es eines konkreten Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer
Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines
weitergehenden Schadensersatzanspruches sowie eine außerordentliche Kündigung der
Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht.
Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem MAP Sports Club kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

11. Änderungen dieser AGB
Die MAP Sports Club berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der in der
Mitgliedsvereinbarung genannten Bedingungen mit Ausnahme der wesentlichen Vertragspflichten
mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies erforderlich ist. Die Mitglieder werden in diesem
Fall mindestens sechs Wochen vor dem beabsichtigten Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail über
die Änderung informiert. Die Änderung gilt als angenommen, wenn das Mitglied nicht bis zum
Zeitpunkt des Inkrafttretens in Textform widerspricht.

12. Datenschutz
(1) Im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen dem MAP Sports Club und den Mitgliedern
verarbeitet der MAP Sports Club als datenschutzrechtlich Verantwortlicher die zur
Vertragsanbahnung, -durchführung, und-beendigung erforderlichen personenbezogenen
Daten sowie das Lichtbild der Mitglieder.
(2) Beim Betreten des Fitnessstudios erfasst der MAP SPORTS CLUB Datum, Uhrzeit und
Mitgliedsnummer des Mitglieds und speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden
diese Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen verwendet.
(3) Der MAP SPORTS CLUB überwacht seine Trainingsbereiche teilweise mit Videokameras und
speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur
Sicherheit seiner Mitglieder und Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Der Umstand der
Videoaufzeichnung und die verantwortlichen Stellen werden durch Hinweisschilder
erkennbar gemacht.
(4) Sofern ein Mitglied die Einwilligung bezüglich einer werblichen Ansprache erteilt hat, werden
die personenbezogenen Daten des Mitglieds auf Basis dieser Einwilligung auch zum Zwecke
der werblichen Ansprache verarbeitet. Der MAP Sports Club verarbeitet sämtliche
personenbezogene Daten der Mitglieder ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren
Datenschutzgesetzen, insbesondere unter Einhaltung der Vorgaben der DSGVO.
Weitergehende Informationen über die Datenverarbeitung können den
Datenschutzhinweisen für Mitglieder entnommen werden.

13. Streitschlichtungsstellen / Verbraucherschlichtungsstellen
In Erfüllung der Pflichten nach § 36 VSBG teilt der MAP Sport Club mit, dass er nicht bereit und
verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-
Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist.

14. Schlussbestimmungen / Schriftformerfordernis / Salvatorische Klausel
(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(2) Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt
auch für einen Verzicht auf die Schriftformerfordernis.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder
nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit
des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen
der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der
unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.